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Gemeinde

Hinweise zur Servicecard

Aufgrund vermeintlicher Fehlbuchungen bei der Verrechnung von entsorgten Abfällen/Wertstoffen auf unserer Sammelstelle wollen wir wichtige Grundsätze zur Verwendung der Servicecard in Erinnerung rufen:

  • Zutritt zur Wertstoffsammelstelle nur mit gültiger Servicecard.
  • Auf der Wertstoffsammelstelle ist keine Barzahlung möglich. Die Verrechnung von kostenpflichtigen Entsorgungen erfolgt über die nächste Quartalsvorschreibung an den entsprechenden Haushalt.
  • Nur Bewohner von Haushalten in Pernitz und Muggendorf dürfen eine Servicecard verwenden. Sie ist NICHT ÜBERTRAGBAR.
  • Verlust und Diebstahl bitte sofort bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde melden. Für allfällig auftretende missbräuchliche Verwendung haftet der registrierte Inhaber.
  • Starkes Biegen oder Knicken der Karte oder die Einwirkung hoher Temperaturen kann zu irreparabler Beschädigung der Servicecard führen. Vermeiden Sie die dauerhafte Lagerung im Bereich der Windschutzscheibe eines Autos.
  • Kosten Ersatzkarte: €50,00 (inkl. Ust.)

Bei Fragen zur Registrierung, Verrechnungsmodalitäten und Kartenverlust wenden sich Pernitzer BürgerInnen bitte an unsere Buchhaltung. Fragen zur korrekten Trennung von Abfällen beantworten unsere Mitarbeiter auf der Sammelstelle.
Die Liste der kostenfrei zu entsorgenden Abfälle und Wertstoffe sowie die Tarife für kostenpflichtige Fraktionen finden Sie unter Wertstoffsammelstelle und Müllabfuhr – pernitz.gv.at.

Danke für die Berücksichtigung der Hinweise!
Ihre Marktgemeinde Pernitz

NEUE SICHTEN am Gemeindeamt

Aus der Ausstellung “Neue Sichten” sind ab sofort ausgewählte Modelle mit kurzer Konzeptbeschreibung zu sehen: Lernlandschaft (Tischlerei Binder), Circular Workshop (ehem. Heimwerkermarkt), InterGenerationenWohnen (Wipfelhof-Häuser) und Teilzeitwohnen (3 Bahnhöfe der Gutensteinerbahn). Die Arbeiten sind im Zuge einer Lehrveranstaltung mit dem Fokus auf ressourcenschonende und zukunftsorientierte Nutzung von Leerstand und unternutzten Gebäuden in Pernitz entstanden. Die abschließenden Arbeiten für das Masterstudium Arichtektur an der TU Wien wurden von Lorenzo De Chiffre betreut – ein Bericht dazu in der aktuellen Ausgabe der Pernitzer Nachrichten.

Die Besichtigung ist zu den Zeiten des Parteienverkehrs bis ca. Mitte Jänner möglich.

Öffentliche Kundmachung

Der Entwurf des Voranschlages 2025 liegt in der Zeit vom 14. November 2024 bis 28. November 2024 während der Parteienverkehrsstunden im Gemeindeamt Pernitz zur öffentlichen Einsicht auf. Jedem Gemeindemitglied steht es frei, zum Voranschlag innerhalb der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme beim Gemeindeamt einzubringen.

Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates zur Beschlussfassung über den Voranschlag 2025 findet am 11. Dezember 2024 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Pernitz, Gentzschgasse 1, 2763 Pernitz statt.