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Gemeinde

WOLF – WAS HABEN JÄGERINNEN UND JÄGER ZU BEACHTEN?

Was hat eine Jägerin oder ein Jäger mit Meldungen von Wolfsichtungen zu tun?

Meldungen von Wolfsichtungen (eigene oder aus der Bevölkerung) sind an die Jagdausübungsberechtigte
oder den Jagdausübungsberechtigten des jeweiligen Jagdgebietes weiterzuleiten. Die
oder der Jagdausübungsberechtigte sammelt die Meldungen, prüft laufend, ob die Voraussetzungen
für eine Vergrämung (Warn- oder Schreckschuss) oder eine Entnahme vorliegen, und koordiniert
das Vorgehen, wenn die Voraussetzungen für solch eine Maßnahme vorliegen.
Sind Meldungen von Wolfsichtungen vage formuliert, unstimmig oder bloßes Hörensagen, wird der
oder dem Jagdausübungsberechtigten empfohlen, Rücksprache mit der Meldungslegerin oder dem
Meldungsleger zu halten und diese entsprechend zu dokumentieren.
Wann darf eine Jägerin oder ein Jäger einen Wolf vergrämen oder entnehmen?
Vergrämungen und Entnahmen von Wölfen sind bei Vorliegen eines unerwünschten oder problematischen
Wolf-Verhaltens nach den Regelungen der NÖ Wolfs-Verordnungen erlaubt.
Taucht ein Wolf mehr als zweimal binnen einer Woche tagsüber in einer Siedlung oder bei bewohntem
Gebäude auf, ist eine Entnahme gerechtfertigt.
Vergrämungen oder Entnahmen sollten dann erfolgen, wenn die Jägerin oder der Jäger aufgrund
einer guten Dokumentation (Wolfsichtungen, Risse) davon ausgehen kann, dass die Voraussetzungen
dafür vorliegen.
Bei Fragen wenden Sie sich an den NÖ Landesjagdverband.
Was hat eine Jägerin oder ein Jäger nach einer Vergrämung oder Entnahme eines
Wolfes zu beachten?
Nach jeder Vergrämung oder Entnahme hat

  • unverzüglich eine Information an die Jagdausübungsberechtigte oder den Jagdausübungsberechtigten
    des Jagdgebietes und
  • binnen 24 Stunden eine Meldung an die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft oder den
    örtlich zuständigen Magistrat
    zu erfolgen.
    WOLF – WAS HABEN JÄGERINNEN
    UND JÄGER ZU BEACHTEN?
    Eine Übersicht, welche Verhaltensweisen eine Vergrämung oder
    Entnahme rechtfertigen, finden Sie hier:
    Verwenden Sie für Ihre Meldung das entsprechende Meldeformular:
    Die Namen der Jägerinnen und Jäger sowie der Ort einer
    Vergrämung oder Entnahme werden vertraulich behandelt!

WOLF – WAS HABEN HALTERINNEN UND HALTER VON NUTZTIEREN ZU BEACHTEN?

Melden Sie alle Sichtungen von Wölfen direkt an eine Jägerin oder einen Jäger vor Ort (Jagdgebiet).
Ist Ihnen keine Jägerin oder kein Jäger vor Ort bekannt, richten Sie Ihre Meldung an:

  • die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft oder den örtlich zuständigen Magistrat
    (schriftlich oder telefonisch) oder
  • schicken Sie die Meldung über die Wildtierinfo (siehe QR-Code) an das Land NÖ.
    Taucht ein Wolf mehr als zweimal binnen einer Woche tagsüber in einer Siedlung oder bei bewohntem
    Gebäude auf, ist eine Entnahme gerechtfertigt.
    Jede Meldung trägt dazu bei, dass die Jägerschaft entsprechend den rechtlichen Vorgaben Vergrämungen
    (Schreck- oder Warnschüsse) oder Entnahmen (Abschüsse) von Wölfen vornehmen kann!
    Was hat eine Halterin oder ein Halter von Nutztieren nach einem Riss zu tun?
    Melden Sie den Riss oder die Verletzung eines Nutztieres der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft
    oder dem örtlich zuständigen Magistrat (schriftlich oder telefonisch). Außerhalb der
    Amtsstunden wenden Sie sich bitte an die Wildtierhotline 02742 9005 9100 oder an die nächste
    Polizeidienststelle. Sie können dafür das Meldeformular verwenden (siehe QR-Code).
    In weiterer Folge erfolgt eine Begutachtung des getöteten Nutztieres mit DNA-Probenahme. Bestätigt
    sich die Tötung eines Nutztieres durch einen Wolf, wird die Halterin oder der Halter des Nutztieres
    vom Land NÖ entschädigt.
    Wo erhalte ich Beratung zum Schutz von Nutztieren?
    Die Beratung hinsichtlich des Nutztierschutzes in der Land- und Forstwirtschaft erfolgt durch die
    NÖ Landes-Landwirtschaftskammer (Ansprechperson: Reinhard Gastecker) unter der Nummer
    05 0259 23200 oder per E-Mail unter nutztiere@lk-noe.at.
    Das Land NÖ fördert 80 % der Netto-Materialkosten für Erneuerung und Aufrüsten oder Neubau
    von Zäunen für Schafe, Ziegen, Kälber, Pferde, Alpakas und Lamas (Neuwelt-Kamele).

WOLF – MELDUNG EINER SICHTUNG UND ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN

Wie melde ich die Sichtung eines Wolfes?
Sollten Sie einen Wolf in der Nähe von Häusern oder Gehöften sehen oder eine beunruhigende
Begegnung mit einem Wolf haben:

  • Wenden Sie sich direkt an eine Jägerin oder einen Jäger vor Ort (Jagdgebiet).
    Ist Ihnen keine Jägerin oder kein Jäger vor Ort bekannt, richten Sie Ihre Meldung an:
  • die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft oder den örtlich zuständigen Magistrat (schriftlich
    oder telefonisch) oder
  • schicken Sie die Meldung über die Wildtierinfo (siehe QR-Code) an das Land.
    Bei Vorliegen einer unmittelbaren Gefahrensituation wenden Sie sich an die nächste Polizeidienststelle
    (telefonisch über 133)!
    Taucht ein Wolf mehr als zweimal binnen einer Woche tagsüber in einer Siedlung oder bei bewohntem
    Gebäude auf, ist eine Entnahme gerechtfertigt.
    Jede Meldung trägt dazu bei, dass die Jägerschaft entsprechend den rechtlichen Vorgaben Vergrämungen
    (Schreck- oder Warnschüsse) oder Entnahmen (Abschüsse) von Wölfen vornehmen kann!
    Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich einem Wolf begegne?
  • Bleiben Sie ruhig stehen und versuchen Sie die Situation zu erfassen.
  • Wenn der Wolf nicht umgehend flieht, bewahren Sie Ruhe und machen Sie mit Ihrer Stimme auf
    sich aufmerksam; ziehen Sie sich langsam zurück.
  • Sollte sich der Wolf wider Erwarten nähern, machen Sie sich groß und versuchen Sie ihn einzuschüchtern,
    z.B. durch optische oder akustische Signale wie durch Anschreien oder anderen Lärm
    (Vertreibung).
    Jede Vertreibung ist der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem örtlich zuständigen
    Magistrat zu melden!
  • Halten Sie Ihren Hund immer unter persönlicher Kontrolle oder leinen Sie ihn an.
    Befindet sich Ihr Hund bereits in der Nähe des Wolfes, rufen Sie ihn zu sich, leinen Sie ihn an und
    ziehen Sie sich langsam und ruhig zurück.
  • Versuchen Sie auf keinen Fall, sich einem Wolf zu nähern, auch nicht um das Tier zu fotografieren.
    Füttern Sie Wölfe niemals und verfolgen Sie nie einen Wolf.

Änderungen im Gemeinderat

Nachdem GGR Lukas Brodtrager aus gesundheitlichen Gründen seine Funktionen zurückgelegt hat, übernimmt der Stellvertreter Christian Herger provisorisch die Spitze der UPSPÖ.

In der Sitzung des Gemeinderates am 29.6.2023 wurde Christian Herger in den Gemeindevorstand gewählt und darüber hinaus in die Verbände IG Piestingtal und die Friedhofsgemeinschaft entsendet. Als aktives Mitglied beim niederösterreichischen Zivilschutzverband und Bezirksleiter des NÖZSV wird er auch zum Zivilschutzbeauftragter der Gemeinde gewählt. Er ist bis zur Neuwahl durch den Ortsausschuss der Ansprechpartner der UPSPÖ und unter der Telefonnummer 0676 3387850 erreichbar.

Das freigewordene Gemeinderatsmandat von Lukas Brodtrager übernimmt DI Andreas Molin, der auch den freien Sitz im Prüfungsausschuss einnimmt. Ulli Hammer-Strebinger komplettiert ihre Zuständigkeiten im Bildungsbereich und ist neben der Mitgliedschaft im Bildungsausschuss der Gemeinde auch in die Schulverbände Volksschule, Mittelschule, Sonderschule und den Musikschulverband Piestingtal entsendet. Außerdem wird sie zur Jugendgemeinderätin gewählt.

Wir gratulieren zur Wahl und wünschen viel Erfolg im neuen bzw. erweiterten Aufgabebereich!

Baubeginn zur PV-Anlage am Dach der FF Pernitz

Die Marktgemeinde Pernitz hat am 19.6. den Baustart einer neuen Photovoltaik-Anlage auf ihrem Dach der Freiwilligen Feuerwehr bekannt gegeben. Mit einer Leistung von 70kWp wird die Anlage genug Energie produzieren, um bei Sonnenschein den Strombedarf der Feuerwehr zu decken und sogar Überschüsse ins Netz einzuspeisen.

Pernitz beziehungsweise die Feuerwehr setzt damit ein starkes Zeichen für nachhaltige Energieproduktion und zeigt, dass öffentliche Einrichtungen einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Die Photovoltaik-Anlage wird nicht nur die Umwelt schonen, sondern auch langfristig Kosten sparen. “Wir sind stolz darauf, Vorreiter im Bereich nachhaltiger Energieproduktion zu sein. Und wie bei allen Belangen der Freiwilligen Feuerwehr ist die gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde ein wesentlicher Baustein dazu.”, sagt Kdt-Stv. Gabriel Schiefer. Dem pflichtet der Bürgermeister von Pernitz, Hubert Postiasi natürlich bei und rückt die Vorbildwirkung der Gemeinde in den Mittelpunkt: „Über unseren direkten Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende hinaus sind wir auch die erste Gemeinde im Piestingtal, die die Vorteile einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft zur lokalen Verteilung des Sonnenstroms nutzt! Die Energie fließt damit nicht aus dem Tal ab, sondern kommt unter anderem bei den Pumpen der Wasserversorgungsanlage des Ortes zum Einsatz, die einer der größten Stromverbraucher sind.“

Beim gemeinsamen Treffen zum Auftakt der Bauarbeiten war auch der Vorstand der Piestingtaler Energie Genossenschaft (PENG), Ing. Sascha Skomar dabei. Für ihn ist die Förderung der Produktion und Verteilung von erneuerbarer Energie aus der Region für die Menschen der Region der eigentliche Antrieb. Mit der Gründung der Piestingtaler Energie Genossenschaft (PENG) im vergangenen Jahr wurde der notwendige Unterbau geschaffen, um auch die Verteilung der Energie zu fairen Konditionen unabhängig vom Marktgeschehen zu gestalten und einen Großteil der Wertschöpfung auch in der Region zu halten. „Unsere aktuellen Preise sind 17 bzw. 20 Cent netto für die Lieferung bzw. den Bezug von Strom. Und die PENG selbst errichtet ebenfalls gerade eine 30kWp PV-Anlage, die über Bürgerbeteiligung finanziert wurde“, erläutert Skomar.

Für die Errichtung konnte Bernhard Reinmüller mit seiner Firma EBR aus Gutenstein gewonnen werden. Für ihn aber auch seine Mitarbeiter stellt der öffentlichkeitswirksame Auftrag im Nachbarort eine super Sache dar, wenngleich er in der boomenden Photovoltaikbranche aktuell gar keine Werbung notwendig hätte. Die Anlage wird voraussichtlich noch im Juli 2023 fertiggestellt sein und ihre volle Leistungsfähigkeit entfalten.

„In naher Zukunft werden wir für unseren örtlichen Bauhof noch ein Nutzfahrzeug mit Elektroantrieb anschaffen.“, bestätigt Vbgm. Markus Panzenböck, der in dem aktuellen Projekt einen weiteren Meilenstein nach der Errichtung einer PV-Anlage am Dach des Kindergartens im Jahr 2021 sieht.

Für DI(FH) Martin Schweiger als Energiebeauftragter der Gemeinde ist die Errichtung ein guter Schritt auf dem Weg zur Energieautarkie. Die regionale Produktion von erneuerbarer Energie ist auch für die Netze gut verträglich, wenngleich die Möglichkeit der ebenfalls regionalen Speicherung eine Hausaufgabe für den Netzbetreiber darstellt.

Wir freuen uns darauf, die Fortschritte des Projekts zu verfolgen und über weitere nachhaltige Initiativen aus Pernitz zu berichten!

Am Foto: PENG-Vorstand GR Sascha Skomar, Vbgm. Markus Panzenböck, GR Christian Herger, Bgm Hubert Postiasi, GGR Johanna Bayer, Kdt-Stv. Gabriel Schiefer, GR Manfred Dwornikowitsch, Bernhard Reinmüller, Energiebeauftragter DI(FH) Martin Schweiger und GR Ing. Robert Roffeis

Öffentliche Kundmachung Auflage Entwurf des 1. Nachtrag-Voranschlages 2023

Der Entwurf des 1. Nachtrag-Voranschlages 2023 liegt in der Zeit vom 7. Juni 2023 bis 21. Juni 2023 während der Parteienverkehrsstunden im Gemeindeamt Pernitz zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den Nachtrag-Voranschlag innerhalb der Auflagefrist, eine schriftliche Stellungnahme beim Gemeindeamt einzubringen.

Glasfaserausbau in Pernitz: Sagen wir „Ja!“ zur Zukunft!

Liebe Bürgerin, lieber Bürger,

Pernitz ist startbereit! – Wir haben in Pernitz alle Vorbereitungen für die Umsetzung des NÖ Modells getroffen. Wo dies möglich war, haben wir schon Leerrohre für Glasfaser verlegt. Große Gebiete in unserer Gemeinde erfüllen somit die technischen und wirtschaftlichen Kriterien für den Ausbau durch nöGIG. Jetzt fehlt nur mehr Ihre Zustimmung!

Nutzen wir die Chance! –Wenn in den definierten Ausbaugebieten 42 % einen Infrastrukturvertrag mit nöGIG abschließen und auch zusagen, ab Herstellung des Anschlusses gleich einen Dienst zu nutzen, könnten die Bauarbeiten im Frühjahr 2024 starten, wobei Verzögerungen durch die Folgen von Corona und des Ukraine-Krieges nicht ausgeschlossen werden können. Bei Bestellung bis 30. September 2023 kostet die Errichtung nur 300 Euro und Sie steigern damit den Wert Ihrer Immobilie um 3 bis 8 %[1]!

Ich zähle auf Sie! – Glasfaser im Haus ist ein großer Wert für jeden einzelnen Haushalt und jeden Betrieb. Die Infrastruktur bringt auch viel für unsere Gemeinde: Das NÖ Glasfasernetz ist ein wichtiger Standortfaktor und macht uns als Wohngegend noch attraktiver. Daher bitte ich Sie: Stimmen Sie dem Ausbau zu!

Gemeinsam mit nöGIG werden wir Sie in den kommenden Wochen umfassend über die Vorteile der offenen, öffentlichen und zukunftssicheren Infrastruktur informieren. Auf der Website www.noegig.at können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen.

Ihr
Hubert Postiasi, Bürgermeister

[1] Siehe: https://www.noegig.at/news/wertsteigerung-durch-glasfaser/


https://www.noegig.at/bestellung/: Glasfaserausbau in Pernitz: Sagen wir „Ja!“ zur Zukunft!

GLASFASER-HOTLINE: +43 2742 30750-333 – Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 15:00 bis 17:00 Uhr

https://www.noegig.at/faq/: Glasfaserausbau in Pernitz: Sagen wir „Ja!“ zur Zukunft!

Ausbaugebiet Pernitz