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Gemeinde

NEUE SICHTEN am Gemeindeamt

Aus der Ausstellung “Neue Sichten” sind ab sofort ausgewählte Modelle mit kurzer Konzeptbeschreibung zu sehen: Lernlandschaft (Tischlerei Binder), Circular Workshop (ehem. Heimwerkermarkt), InterGenerationenWohnen (Wipfelhof-Häuser) und Teilzeitwohnen (3 Bahnhöfe der Gutensteinerbahn). Die Arbeiten sind im Zuge einer Lehrveranstaltung mit dem Fokus auf ressourcenschonende und zukunftsorientierte Nutzung von Leerstand und unternutzten Gebäuden in Pernitz entstanden. Die abschließenden Arbeiten für das Masterstudium Arichtektur an der TU Wien wurden von Lorenzo De Chiffre betreut – ein Bericht dazu in der aktuellen Ausgabe der Pernitzer Nachrichten.

Die Besichtigung ist zu den Zeiten des Parteienverkehrs bis ca. Mitte Jänner möglich.

Öffentliche Kundmachung

Der Entwurf des Voranschlages 2025 liegt in der Zeit vom 14. November 2024 bis 28. November 2024 während der Parteienverkehrsstunden im Gemeindeamt Pernitz zur öffentlichen Einsicht auf. Jedem Gemeindemitglied steht es frei, zum Voranschlag innerhalb der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme beim Gemeindeamt einzubringen.

Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates zur Beschlussfassung über den Voranschlag 2025 findet am 11. Dezember 2024 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Pernitz, Gentzschgasse 1, 2763 Pernitz statt.

Einbahnregelung Fuchsriegelgasse

Die Sanierung und Umgestaltung der Fuchsriegelgasse (Planungsleistungen KBU Klosterer-Bau-Umwelt Ingenieurleistungen, Ausführung F.Lang und K.Menhofer Baugesellschaft mbH & Co KG) ist nun größtenteils abgeschlossen. Neben der wirklich notwendigen Sanierung des Belags wurde dabei ein großes Augenmerk auf sicheres Zufußgehen, zukunftsfähiges Management von Niederschlagswasser (Rückhalt von Niederschlagswässern im seitlichen Straßenraum), begrünte und damit weniger erwärmende Stellflächen sowie Lenkung von durchgeleitetem Verkehr über Gestaltungsmaßnahmen gelegt. Dass alle diese Ziele gut erreicht werden können, ist im begrenzten Straßenraum ein Nebeneiandern von Gehsteig, Stellflächen, Fahrbahn und Sickerstreifen nur mit einer Umsetzung als permanente Einbahnstraße möglich gewesen. Die Fahrtrichtung ist von der Gentzschgasse kommend zur Kellergasse festgelegt. Bitte beachten Sie die bereits angebrachte Beschilderung!

In den nächsten Wochen werden noch notwendige Markierungen aufgebracht, eine Abnahme des Bauwerks durch die Bauaufsicht erfolgen und allfällige Mängelbehebungen durchgeführt werden. Von der Einbahnregelung sollen letztendlich noch Radfahrer ausgenommen werden, die entsprechenden Hinweistafeln fehlen allerderdings noch.

Auf dass die Gasse in den nächsten Jahre für möglichst angenehme und unfallfreie Mobilität wieder zur Verfügung steht!

INFORMATION ZUR TRINKWASSERSITUATION – KW 43

Sehr geehrte GemeindebürgerInnen,

bezugnehmend auf die Verkeimung der Wasserversorgungsanlage (WVA) Pernitz dürfen wir Sie wie folgt informieren:

Bei dem am 22.10.2024 eingelangten Untersuchungsbefund der Wasserversorgungsanlage (WVA) Pernitz liegen in bakteriologischer Hinsicht einwandfreie Ergebnisse vor.

Gemäß den Regelungen der Trinkwasserverordnung ist das Wasser für den menschlichen Verzehr geeignet.

Sie können daher das Leitungswasser wieder bedenkenlos verwenden.

Die Konzentration der derzeitigen Dauerchlorierung wird schrittweise gesenkt und mit 31.10.2024 gänzlich beendet. Das hat zur Folge, dass das Wasser bei Entnahme aus der Leitung in der nächsten Zeit noch im Geruch beeinträchtigt sein kann. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Trinkwasserqualität des Wassers.

Für die Marktgemeinde Pernitz

Bürgermeister Hubert Postiasi

Ergänzung zur Ursachenforschung und den bisher gesetzten Maßnahmen:

Aufgrund der bei der ersten Probenahme bereits im Brunnenschacht Kohlhofmühle auftretenden Coliformen Keime (9.9.2024) war von Beginn an davon auszugehen, dass der Ausgangspunkt nicht im Leitungsnetz, sondern im Grundwasser selbst lag. Die von den Sachkundigen des Umweltlabors geäußerte Vermutung, dass durch die Sommertrockenheit mit rissigem Boden im Zuge von stärkeren Regenfällen im Raum Pernitz-Gutenstein ein rasches Eindringen von Oberflächenwasser ins Grundwasser stattfand, liegt nahe. Weiters konnte keine andere offensichtliche Ursache – allfälliger Wasserrohrbruch, Verunreinigung des Brunnens oder der Hochbehälter selbst – festgestellt werden.

In Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden (Abteilung Gesundheitswesen der NÖ Landesregierung) und den Mitarbeitern von Eurofins wurde danach der Brunnen unter Abkopplung vom Leitungsnetz desinfiziert, was die Qualität des entnommenen Wassers bereits verbesserte. Nachfolgende Spülungen des Leitungsnetzes sollten auch die übrigen Keime entfernen. Doch das vom 13.-15. September auftretende Hochwasser hat weiteres Oberflächenwasser eingespült, was dann zur Verordnung einer Dauerdesinfektion mittels Chlorung durch die Behörde führte. Der Einbau der Chlor-Dosierung erfolgte am 7.10. und hat schlussendlich die erforderliche Besserung, die zur neuerlichen Freigabe des Leistungswassers für den menschlichen Verzehr führte, bewirkt.

Damit in Zukunft die Versorgung mit bedenkenlos genießbarem Trinkwasser gesichert ist, wird in der Gemeinderatssitzung am 24.10. die Vergabe von Planungsleistungen sowie vorbereitenden Baumaßnahmen für die Errichtung einer Anlage zur UV-Wasserdesinfektion am Brunnenschacht Kohlhofmühle beschlossen werden. Wir halten Sie über die weiteren Maßnahmen auf dem Laufenden.

Ausgabe Trinkwasser

Aufgrund der mangelnden Wasserqualität können sich Pernitzer Bürgerinnen und Bürger Trinkwasser auf der Wertstoffsammelstelle Pernitz abholen. Die Abholung ist während der reguläre Öffnungszeiten freitags von 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr und samstags von 08.00 – 12.00 Uhr gegen Vorlage der ServiceCard möglich.

Pro Haushalt kann bis zur neuerlichen Freigabe des Trinkwassers wöchentlich ein 6er-Träger bezogen werden.

FAQ zur Wasserversorgungsanlage

An dieser Stelle sollen auftretende Fragen zur Wasserversorgungsanlage der Markgemeinde Pernitz beantwortet werden.

Eine Belastung des Trinkwassers mit verschiedenen Bakterien ist eine unangenehme Situation, weil damit häufig eine Abkochempfehlung einhergeht. Allerdings sind wir derzeit kein Einzelfall. Viele Ortswassernetze sind aktuell mit dem gleichen Probleme konfrontiert. Auslöser waren auf der einen Seite vom Hochwasser herrührende Einspülungen von Oberflächenwasser in die Brunnen. Wenn keine offensichtlich Ursache vorliegt, hat die starke Austrocknung der Böden in Einzugsgebieten mit geringer Überdeckung ein zu rasches Eindringen des Regens Richtung Grundwasser erlaubt. Durch die starken Niederschläge gelangten mikrobiologische Verunreinigungen so in das Grundwasser. Beispiele für weitere betroffene Regionen sind zahlreiche Gemeinden im Mühlviertel oder die Stadt Klagenfurt, wo noch immer weite Teile betroffen sind:
Trinkwasser im Mühlviertel verunreinigt
Umwelt- und Klimalandesrat OÖ
Trinkwasser in Klagenfurt verunreinigt

Diese Woche (7.10.2024) erfolgt der Einbau einer Anlage zur temporären Chlorung des Trinkwassers, die für 4 Wochen aufrecht erhalten wird. Nach zwei Wochen erfolgt die nächste Probenahme zur Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen.

Behörde, kontrollierende

Für alle gemeinschaftlichen Wasserversorgungsanlagen in Niederösterreich, also auch das Ortswassernetz Pernitz ist die übergeordnete Börde das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Gesundheitswesen (GS1). Zum Beispiel sind Genehmigungen zur Änderung der Wasserversorgungsanlage oder Maßnahmen bei Problemen mit der Trinkwasserqualität in enger Abstimmung mit dieser Behörde durchzuführen.

Abteilung Gesundheitswesen – Land Niederösterreich (noe.gv.at)

Chlorung / Chlorierung

Um ein mit potentiell krankmachenden Keimen belastetes Wasser wieder als Trinkwasser nutzbar zu machen, ist dieses Verfahren eine Möglichkeit. Chlor tötet Bakterien ab und wird in exakt einzuhaltender Dosierung zur Desinfektion von Trinkwasser eingesetzt. Die dabei eingesetzten Mengen sind nicht gesundheitsschädlich. Als eine geruchsneutrale Alternative zur Trinkwasserdesinfektion gibt es die Möglichkeit der UV-Bestrahlung.

Coliforme Bakterien

Dabei handelt es sich um eine gemischte Gruppe aus den Bakteriengattungen Citrobacter, Enterobacter, Escherichia und Klebsiella. Sie werden über ein Kulturverfahren über 48 Stunden Inkubation nachgewiesen und gelten als Verschmutzungsindikator bei Trinkwasser (restriktiver Grenzwert von 0 KBE/100ml bei Trinkwasseruntersuchungen).

E. coli

E. coli ist die Abkürzung für die gramnegatives, säurebildendes Bakterium. Da es unter anderem im Darm von Mensch und Tier vorkommt, wird es bei Trinkwasseruntersuchungen als Fäkalindikator herangezogen (restriktiver Grenzwert von 0 KBE/100ml bei Trinkwasseruntersuchungen). Die meisten Stämme der Art E. coli sind nicht pathogen. Es gibt allerdings einige Stämme, die Krankheiten innerhalb und außerhalb des menschlichen Darms auslösen können.

Enterokokken

sind kugelförmige Bakterien (Kokken), die in Wasser und im Erdreich vorkommen. Nachdem sie auch Bestandteil der menschlichen und tierischen Darmflora sind, werden sie als Fäkalindikatoren in Trinkwasseranalysen angesehen (restriktiver Grenzwert von 0 KBE/100ml bei Trinkwasseruntersuchungen).

Gebühren, Wasserbezugsgebühren

Der Betrieb der Wasserversorgung ist ein sogenannter Pflichtaufgabenbereich für die Gemeinde. Die gesamten Kosten werden über Gebühren (Wasserbezugsgebühr, WA-Bereitstellungsgebühr) abgedeckt, dies ist eine Vorgabe für die Erstellung von Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen durch die Gemeinde. Es handelt sich daher um einen in sich geschlossenen Rechnungskreis. Sowohl Entnahmen in das allgemeine Gemeindebudget als auch Subventionierungen der Wassertarife sind daher unzulässig.

Die Gebühren werden vierteljährlich in Form einer Akonto-Zahlung vorausgezahlt und mit der Ablesung der Zählerstände durch die Liegenschaftseigentümer am Jahresende per Vorschreibung der Kommunalabgaben des ersten Quartals des Folgejahres in eine Abrechnung richtiggestellt. Dabei erfolgt die Berücksichtigung des Anfang- und Endstandes des Wasserzählers sowie der Ablesetermine. Wir bitten Sie daher im eignen Interesse die Zählerstände bei Aufforderung korrekt abzulesen und fristgerecht zu übermitteln.

Die Wasserbezugsgebühr im Jahr 2024 beträgt € 1,25 pro m³ zuzüglich 10% Ust.

Rechtliche Grundlagen

Trinkwasser ist eines unserer wichtigsten Lebensmittel und unterliegt daher auch entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Das Ziel dieser Regelungen ist die Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser.

Die Gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Form sind über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) abrufbar. Im speziellen unterliegen alle jene, die Trinkwasser in Verkehr bringen folgenden Gesetzen:

Außerdem sind im Lebensmittelbuch Kapitel B1 “Trinkwasser” allgemeine Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser detailliert beschrieben.

Schallhof-Quellen

Ab 2002 musste aufgrund einer Belastung des Wassers aus den Schallhof-Quellen das Wasser ausgeleitet werden – konnte also nicht in das Ortsnetz eingespeist werden. Der Grund war eine regemäßige Belastung mit Fäkalkeimen nach Starkniederschlägen. Die Marktgemeinde Pernitz hat derzeit aufrechte Genehmigungen für die Nutzung von 3 Quellen (Quellen 1, 2a und 2b) aus Schallhof. Für die früher weiteren 6 genutzten Quellen konnte keine Einigung mit dem Grundstückseigentümer erzielt werden. In einem von der Marktgemeinde Pernitz angestrengten juristischen Verfahren wurde Pernitz vom Landesverwaltungsgericht NÖ leider keine Nutzungsberechtigung dieser Quellen zugestanden.

Nachdem das Verfahren letztinstanzlich 2021 abgeschlossen war, wurden ab Herbst 2022 Maßnahmen zur Wiedereingliederung der bestehenden 3 Quellen begonnen. Es wurden 9 Haushalte in Schallhof vom Pernitzer Ortswassernetz sowie die strittigen 6 Quellschächte an die Gemeinde Waidmannsfeld abgetreten. Im November 2023 erfolgte die Beauftragung der Planung und Ausschreibung zur Errichtung einer UV-Bestrahlung für das Wasser aus Schallhof zur Errichtung einer Anlage im Bereich der Bauunternehmung Gruber (Josef Nitsch-Straße). Die Umsetzung wird 2025 erfolgen. Danach kann das Wasser wieder ins Ortsnetz eingespeist werden.

Untersuchung des Trinkwassers (Häufigkeit)

Das Ortswassernetz wird nach dem von der Behörde vorgesehenen Probenahmeintervall viermal jährlich auf die ausreichende Wasserqualtität untersucht. Bei zwei “großen” Probenahmeterminen wird neben der Probenahme am Brunnen Kohlhofmühle und am Hochbehälter Fuchsriegel zusätzlich an 3 Entnahmestellen (Friedhof, Gemeindeamt, Feichtenbach) eine Wasserprobe aus einem üblichen Wasserhahn genommen.

Untersuchung des Trinkwasser (ausgewiesene Parameter)

Es wird die mikrobielle Qualität (enthaltene Organismen) und chemische-physikalische Qualität festgestellt. Zur ersten Gruppe zählen die Untersuchung auf Indikatorkeime für Fäkalverunreinigung (Coliforme Keime, Escherichia coli und Enterekokken) sowie die Anzahl der Kolonie bildenden Einheiten (KBE) bei 22°C und bei 37°C. Diese Parameter werden im Zuge der Anzucht von Laborkulturen (Bebrütung unter unterschiedlichen Bedingungen) ermittelt und erfordern daher eine zumindest 48-stündige Analyse. Vom Zeitpunkt der Probenahme bis zur Veröffentlichung des Ergebnisses vergehen daher einige Tage. Für die Gruppe der Fäkalindikatoren gilt 0-Toleranz, also es darf keine Kolonie bildende Einheit in 100ml enthalten sein. Für die Gesamtzahl der KBE bei 22° bzw. 37°C gibt es Grenzwerte – Leitungswasser ist also nie “keimfrei”.

Die physikalische Qualität umfasst die Messung von Wassertemperatur, pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit und den spektralen Absorptionskoeffizient von Strahlung mit 436nm Wellenlänge sowie die Trübung. Als chemische Standarduntersuchung werden Gesamthärte (Ca, Mg), Carbonathärte, Säurekapazität, Calcium, Magnesium, Natrium, Kalium, Eisen, Mangan, Ammonium, Nitrat, Nitrit, Hydrogencarbonat, Chlorid und Sulfat bestimmt.

Beispielhafter Inspektionsbericht/Untersuchungsbefund:

Untersuchungsstelle, Wasserbefund

Für die Wasserversorgungsanlage Pernitz sind wiederkehrende Untersuchungen sowohl der Infrastruktur als auch des Trinkwassers vorgeschrieben. Das damit beauftragte Unternehmen ist die Eurofins Umwelt Österreich GmbH&Co.KG in Wr. Neudorf.

UV-Bestrahlung

Die Methode der UV-Bestrahlung ist eine verbreitet eingesetzte Methode zur Behandlung von mit unzulässigen Keimen belastetem Trinkwasser. Die Keimzahl wird durch eine Bestrahlung so stark reduziert, dass die Grenzwerte eingehalten werden können. Geschmack, Geruch oder der pH-Wert des Mediums werden nicht beeinflusst. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur chemischen Behandlung von Trinkwasser z.B. durch Chlorung.

Für das Wasser der Schallhof-Quellen ist eine Anlage zur UV-Bestrahlung projektiert und soll 2025 errichtet werden. Für den Brunnenschacht Kohlhofmühle ist bei länger anhaltenden Problemen mit Verkeimungen ebenfalls eine eigene Bestrahlungsanlage anzudenken.

Wasserdruck (Hochbehälter)

Der Wasserdruck im Ortswassernetz wird ausschließlich durch den Eigendruck des Wassers aus den 3 Hochbehältern erzeugt. Zwei dieser Hochbehälter befinden sich am Fuchsriegel (der größte) und Sebastianikogel. Sie ermöglichen den ausreichenden Wasserdruck für die gesamten Ortsteil Pernitz. Ein Hochbehälter am Geyer versorgt die Rotte Feichtenbach. Befüllt werden alle Hochbehälter über Pumpenanlagen mit dem Wasser des Brunnenfeldes Kohlhofmühle (zukünftig auch wieder aus Schallhof). Für die Beförderung des Wasser auf den Geyer sind drei Pumpenstufen sowie eine Drucksteigerungsanlage rund um den dortigen Hochbehälter erforderlich.

Wassergebrechen

Sollte es auf Ihrer Liegenschaft zu einem Wasserrohrbruch kommen, bitte wir um unverzügliche Kontaktaufnahme mit der Gemeinde. Versuchen Sie den entsprechenden Absperrhahn beim Wasserzähler zu schließen. Sollte der Defekt davor sein, ist der Wasserschieber (Absperrhahn im Bereich der Fahrbahn vor dem Grundstück zu schließen. Die Mitarbeiter des Bauhofes oder ein befugtes Wasserinstallationsunternehmen ist dabei behilflich.

Über die zuständige Versicherung (Objektversicherung, bei Wohnungen Haushaltsversicherung) wird meist ein Teil des entstandenen Schadens gedeckt werden. In die Schadenssumme können auch die erhöhten Wasserbezugsgebühren einfließen. Sollten die Mehrkosten der Wasserbezugsgebühren nicht vollständig durch die Versicherung abgedeckt werden, kann bei der Marktgemeinde Pernitz ein formloser schriftlicher Antrag auf Nachsicht eines Teiles der Gebühren gestellt werden. In die Entscheidungsfindung des damit befassten Gremiums finden u.a. das bisherige Verhalten der antragstellenden Partei in Bezug auf Ablesungen des Wasserverbrauchs, die Ursache des Mehrverbrauchs und die Durchführung von technischen Kontrollen der Hauswasserleitungen Eingang.

Wassermeister

Für die Betreuung unseres Ortswassernetzes sind der Wassermeister und Bauhofleiter Michael Fürster sowie Patrick Bendinger (am Foto, in Ausbildung zum Wassermeister) zuständig. Von den Wartungsarbeiten an der Wasserversorgungsanlage bis zum Austausch der Wasserzähler läuft alles bei diesen beiden Herren zusammen.

Wo kommt unser Wasser her?

Die Marktgemeinde Pernitz bezieht Trinkwasser derzeit nur aus dem Schachtbrunnen im Brunnenfeld Kohlhofmühle. Dieser befindet sich in einem Brunnenschutzgebiet (zwei unterschiedlich restriktive Zonen), das durch den Kalten Gang südlich, das Sägewerk Hollinger westlich und die Bahnzeile nördlich begrenzt wird. Aus diesen Richtungen erfolgt nämlich der Zustrom zum Brunnen.

INFORMATION ZUR TRINKWASSERSITUATION

Sehr geehrte Gemeindebürgerlnnen,
bezugnehmend auf die Verkeimung der Wasserversorgungsanlage (WVA) Pernitz
dürfen wir Sie wie folgt informieren:
Die am 9. September bekannt gewordene Verkeimung des Brunnenschachts
Kohlhofmühle und dem daraus versorgten Leitungsnetzes wurde durch mehrere
Intervall-Desinfektionen und Spülungen leider nicht behoben. Die gezogenen Proben
weisen weiterhin Grenzwertüberschreitungen auf.

In enger Abstimmung mit dem Amt der NO Landesregierung, Abteilung
Gesundheitswesen müssen nun weitere Schritte gesetzt werden: Ab Montag, den
07.10.2024, wird das gesamte Leitungsnetz mittels Dauerchlorierung mit einer
Konzentration von 0,3 mg Cl/1 für die Dauer von 14 Tagen und weiteren 14 Tagen mit
abnehmender Konzentration desinfiziert. Während und nach dieser Desinfektion
werden weitere Untersuchungen durchgeführt. Sobald ein günstiges
Untersuchungsergebnis vorliegt, kann das Wasser nach Rücksprache mit dem Amt
der NO Landesregierung, Abteilung Gesundheitswesen wieder als Trinkwasser
freigegeben werden.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Wasser bei Entnähme aus der Leitung
bedingt durch die Chlorierung im Geruch beeinträchtigt sein kann. Vom Geruch
geht keine Gesundheitsgefährdung aus. Besitzer von Aquarien mögen sich bitte
informieren, ob chloriertes Wasser für ihr Aquarium verwendbar ist.
Gemäß den Regelungen der Trinkwasserverordnung ist das Wasser für den
menschlichen Verzehr nicht geeignet (§ 5 Abs. 5 Z 2 LMSVG). Die Empfehlung, das
Wasser vor dem Verzehr mindestens 3 Minuten abzukochen, bleibt weiterhin
aufrecht.
Außerdem kann es durch notwendige Umbauten am Hochbehälter am kommenden
Montag, den 07.10.2024, im Zeitraum von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr vereinzelt zu
Versorgungsausfällen im Trinkwasserortsnetz kommen.


Für die Marktgemeinde Pernitz


Bürgermeister Hubert Postiasi

Öffentliche Kundmachung Auflage Entwurf des 1. Nachtrag-Voranschlages 2024

Der Entwurf des 1. Nachtrag-Voranschlages 2024 liegt in der Zeit vom 27. September 2024 bis 11. Oktober 2024 während der Parteienverkehrsstunden im Gemeindeamt Pernitz zur öffentlichen Einsicht auf. Unmittelbar unterhalb finden Sie die offizielle Kundmachung und den 1. Nachtrags-Voranschalg 2024 zum Download.

Jedem Gemeindemitglied steht es frei, zum Voranschlag innerhalb der Auflagefrist, eine schriftliche Stellungnahme beim Gemeindeamt einzubringen.

Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates zur Beschlussfassung über den 1. Nachtrags-Voranschlag 2024, findet am 23. Oktober 2024 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Pernitz, Gentzschgasse 1, 2763 Pernitz statt.

Update Trinkwasser

Die eingeleiteten Maßnahmen zur Wiedererlangung einer ausreichenden Wasserqualität in unserem Wasserleitungsnetz scheinen zu greifen. Nach einer Desinfektion mit Wasserstoffperoxyd waren die in der KW37 aus dem Brunnenschacht Kohlhofmühle gezogenen Proben frei von coliformen Keimen und Enterokokken (Untersuchungsbefund siehe unten). Das Hochwasser hat allerdings durch erhöhten Grundwasserstrom die Situation wieder verschlechtert. Die Untersuchungsergebnisse der KW38 weisen weiter Coliformen Keimen und E. coli auf (Untersuchungsbefund siehe unten). Daher werden weitere Reinigungs- und Desinfektionsschritte gesetzt. Derzeit kann leider noch keine Entwarnung gegeben werden!

Für die Freigabe als Trinkwasser nach dem LMSVG (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz) muss eine Untersuchung von einem akkreditierten Umweltlabor nach standardisierten Verfahren vorliegen. Dabei werden Proben ausschließlich von deren Mitarbeitern gezogen. Der Bakterientest der Wasserprobe im Labor wird mittels einer mikrobiologischen (kulturellen) Untersuchung durchgeführt. Die eventuell in der Probe vorhandenen Keime werden dabei gezielt vermehrt. Dies dauert in der Regel einige Tage. Dabei wird ein quantitatives Messergebnis von koloniebildenden Einheiten (KBE) je 100ml ermittelt, um neben einer allfälligen Belastung mit Keimen auch die Stärke zu erfassen.

Bei “guten” Neuigkeiten wird die Bevölkerung umgehend darüber informiert. Es wird eine Veröffentlichung über die Homepage, per Push-Nachricht der Pernitz-App und eine Lautsprecherdurchsage aus einem Fahrzeug der FF Pernitz geben.

An dieser Stelle möchten wir nochmals auf die “modernen” Kommunikationswege hinweisen! Beim Download der Pernitz-App auf Ihr Smartphone können Sie im Zuge der Registrierung festlegen, über welche Themen wir Sie aktiv informieren dürfen. Derzeit können die Rubriken Events (=Veranstaltungen) und alle Typen von Müllabfuhrtermine abonniert werden. Zum Download der Pernitz-App: Pernitz – Apps bei Google Play

ACHTUNG! Keime im Trinkwasser

In der am 5. September 2024 gezogenen Ortsnetzprobe der Wasserversorgungsanlage (WVA) waren leider an allen Probenahmestellen Coliforme Bakterien und teilweise Intestinale Enterokokken nachweisbar.

Gemäß den Regelungen der Trinkwasserverordnung ist das Wasser daher für den menschlichen Verzehr nicht geeignet (§ 5 Abs. 5 Z 2 LMSVG). Die Ursachenerhebung und Sanierung sowie die folgenden Nachkontrollen der WVA sind veranlasst.

Die Marktgemeinde Pernitz ersucht daher alle Bewohner, folgende Vorsichtsmaßnahmen zu befolgen:

  • Das Wasser der WVA nur nach sicherer Entkeimung (z.B. sprudelndes Abkochen über mindestens 3 min) als Trinkwasser zu verwenden oder
  • das Wasser nicht zu trinken.

Über weitere Schritte und die hoffentlich bald erfolgende Aufhebung der Vorsichtsmaßnahmen halten wir Sie über www.pernitz.gv.at am Laufenden.