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KUNDMACHUNG der Mitglieder der Sprengelwahl-behörde(n) und der besonderen Wahlbehörde(n) – Gemeinderatswahl 26.01.2025

(§§ 10 Abs. 3 und 4, 13 Abs. 3 und 5,sowie 15 Abs, 2 NO Gemeinderatswahlordnung 1994, LGBI. 0350)