Amtstafel
Amtssignatur der Marktgemeinde Pernitz gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Die von der Marktgemeinde Pernitz im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Marktgemeinde Pernitz auf. Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt. Dies wird im Zertifikat der Signatur durch ein spezielles Attribut (“Verwaltungseigenschaft”) ausgedrückt und durch die Bildmarke der Behörde visualisiert.
Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch
- die Bildmarke der Behörde und
- einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde.
Dieses Dokument wurde amtssigniert.
Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter https://www.pernitz.gv.at/notices/amtssignatur-der-marktgemeinde-pernitz-gemaess-%c2%a7-19-e-government-gesetz-e-govg/
Überprüfung des amtssignierten elektronischen Dokumentes
Die elektronische Signatur auf einem elektronischen Dokument kann mittels der Signaturprüffunktion des Adobe Acrobat Readers oder einer kompatiblen Software überprüft werden. Unter www.signaturpruefung.gv.at steht ein durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH betriebenes zentrales Prüfservice für amtssignierte elektronische Dokumente zur Verfügung. Dort kann das elektronische Dokument hochgeladen und die Amtssignatur geprüft werden.
Überprüfung des amtssignierten schriftlichen Dokumentes
Liegt das Dokument nur in schriftlicher Form vor, so können Sie eine Verifizierung unter der im Kopf des Dokuments ersichtlichen Telefonnummer anfordern. Halten Sie hierfür bitte das entsprechende Schriftstück bereit.
Reisepass, Personalausweis und ID-Austria
Die Marktgemeinde Pernitz ist ab sofort zur Entgegennahme von Anträgen für Reisepässe und
Personalausweise, sowie für die Ausstellung der ID-Austria als Vollversion, Mittwoch von 14:00 bis 16:30 und Donnerstag von 8:00 bis 11:30, ermächtigt.
Reisepässe und Personalausweise werden nicht direkt vor Ort ausgestellt, sondern an die
Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt weitergeleitet und innerhalb von ca. 10-15 Werktagen per Post
zugestellt. Anträge für Expresspässe können nicht entgegengenommen werden!
Die Antragstellung für Reisepässe, Personalausweise und die ID-Austria ist für österreichische Staatsbürger
mit einem aktiven Haupt- oder Nebenwohnsitz in Pernitz möglich.
Zusammenfassung der verschiedenen Fördermöglichkeiten bei Energiepreisen
Zusammenstellung der monetären Hilfen von Bund, Land NÖ und EVN und Anleitungen zur Einlösung.
- Bund – Energiekostenausgleich
Jede*r Anspruchsberechtigte erhält von der Bundesregierung einen Zuschuss über 150 Euro auf die Strom-Jahresrechnung. https://www.evn.at/home/energiekostenausgleich-2022 - Land NÖ – blau-gelber Strompreisrabatt
Das Land NÖ unterstützt von der Preisanpassung betroffene Kund*innen mit dem “Blau-gelben Strompreisrabatt”.
Folgende Voraussetzungen sind an den Erhalt des Rabatts geknüpft:- Hauptwohnsitz in NÖ zum Stichtag 01.07.2022
- Eimeldung über die Homepage des Energieversorgers. Bei der EVN können Sie dies unter https://www.evn.at/home/strompreisrabatt oder auch in den EVN Service Centern machen.
- EVN – Rabattaktion
Hier finden Sie Allgemeine Informationen zur Bürgerbegutachtung, sowie alle derzeit aktuellen Bürgerbegutachtungen
Bürgerbegutachtung – Land Niederösterreich (noel.gv.at)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Bürgerbüro Landhaus St. Pölten
Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard)3109 St. PöltenEmail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12526 oder 13738
Fax: 02742/9005-13610