Zum Inhalt springen Überspringen auf die linke Seitenleiste Zur Fußzeile springen

Amtstafel

Amtssignatur der Marktgemeinde Pernitz gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Die von der Marktgemeinde Pernitz im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Marktgemeinde Pernitz auf. Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt. Dies wird im Zertifikat der Signatur durch ein spezielles Attribut (“Verwaltungseigenschaft”) ausgedrückt und durch die Bildmarke der Behörde visualisiert.

Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch

  • die Bildmarke der Behörde und
  • einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde.

Dieses Dokument wurde amtssigniert.
Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter 
https://www.pernitz.gv.at/notices/amtssignatur-der-marktgemeinde-pernitz-gemaess-%c2%a7-19-e-government-gesetz-e-govg/

Überprüfung des amtssignierten elektronischen Dokumentes
Die elektronische Signatur auf einem elektronischen Dokument kann mittels der Signaturprüffunktion des Adobe Acrobat Readers oder einer kompatiblen Software überprüft werden. Unter www.signaturpruefung.gv.at steht ein durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH betriebenes zentrales Prüfservice für amtssignierte elektronische Dokumente zur Verfügung. Dort kann das elektronische Dokument hochgeladen und die Amtssignatur geprüft werden.

Überprüfung des amtssignierten schriftlichen Dokumentes
Liegt das Dokument nur in schriftlicher Form vor, so können Sie eine Verifizierung unter der im Kopf des Dokuments ersichtlichen Telefonnummer anfordern. Halten Sie hierfür bitte das entsprechende Schriftstück bereit.

Reisepass, Personalausweis und ID-Austria

Die Marktgemeinde Pernitz ist ab sofort zur Entgegennahme von Anträgen für Reisepässe und
Personalausweise, sowie für die Ausstellung der ID-Austria als Vollversion, Mittwoch von 14:00 bis 16:30 und Donnerstag von 8:00 bis 11:30, ermächtigt.
Reisepässe und Personalausweise werden nicht direkt vor Ort ausgestellt, sondern an die
Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt weitergeleitet und innerhalb von ca. 10-15 Werktagen per Post
zugestellt. Anträge für Expresspässe können nicht entgegengenommen werden!
Die Antragstellung für Reisepässe, Personalausweise und die ID-Austria ist für österreichische Staatsbürger
mit einem aktiven Haupt- oder Nebenwohnsitz in Pernitz möglich.

Zusammenfassung der verschiedenen Fördermöglichkeiten bei Energiepreisen

Zusammenstellung der monetären Hilfen von Bund, Land NÖ und EVN und Anleitungen zur Einlösung.