Zum Inhalt springen Überspringen auf die linke Seitenleiste Zur Fußzeile springen

Allgemein

Obstkultur im Aufbau

Der Verein Obst im Schneebergland bietet auch im heurigen Winter wieder ein breit gefächertes Angebot an Kursen für Einsteiger aber auch Fortgeschrittene. In unsere Nähe findet statt:

21.2.2026 8:30-11:30 Wr. Neustadt: Pflegeschnitt (für Fortgeschrittene)

6.3.2026 15:30-18:00 Wr. Neustadt: Kronenerziehung (für Fortgeschrittene)

7.3.2026 8:30-11:30 Zweiersdorf: Altbaumpflege (für Fortgeschrittene)

14.3.2026 8:30-12:30 St. Egyden: Obstbaumschnittkurs und Praktikum

21.3.2026 9:00-12:00 Winzendorf: Veredelung

21.3.2026 13:00-15:00 Winzendorf: Pflanzung

28.3.2026 9:00-12:00 Winzendorf: Veredelung

28.3.2026 13:00-15:00 Winzendorf: Pflanzung

Details entnehmen Sie bitte den beigelegten Einladungen.

Umgang mit Biberaktivitäten

Auszug aus Wildtierinfo des Landes NÖ https://www.noe.gv.at/noe/Naturschutz/Wildtierinfo1.html

Der europäische Biber (Castor fiber) war in Österreich Mitte des 19. Jahrhunderts aufgrund intensiver Bejagung ausgerottet. Erst durch Wiederansiedelungsprojekte in den 1970er- und 80er-Jahren konnte er – unterstützt durch Zuwanderung aus Nachbarländern – erfolgreich zurückkehren. Heute lebt der Biber wieder flächendeckend in Niederösterreich, insbesondere in den Donau- und Marchauen sowie in Teilen des Wald- und Weinviertels. Der aktuelle Bestand liegt laut Erhebungen bei rund 8.900 Tieren (NÖ-Atlas Grundstückehttps://atlas.noe.gv.at/atlas/portal/noe-atlas/map/Planung%20und%20Kataster/Grundst%C3%BCcke).

Biber gelten als „Landschaftsgestalter“, da sie durch Dammbauten und Nagespuren neue Lebensräume schaffen. Sie erhöhen den Wasserrückhalt im Boden, was in Trockenperioden besonders wertvoll ist. Gleichzeitig kommt es durch ihre Aktivitäten häufig zu Nutzungskonflikten mit Landwirtschaft, Wasserbau und Fischzucht.

Der Biber steht unter strengem Schutz – sowohl nach internationalem Recht (z. B. FFH-Richtlinie) als auch nach dem NÖ Naturschutzgesetz (§18 Abs. 4). Eingriffe sind nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa gemäß der NÖ Biber-Verordnung 2019 https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001258

Zur Vermeidung von Schäden werden präventive Maßnahmen empfohlen. Wenn das nicht reicht, können Betroffene Ausnahmen beantragen. Totfunde (z. B. durch Verkehr) sollen an die Abteilung Naturschutz gemeldet werden – Formular hier https://www.noe.gv.at/noe/Naturschutz/Fischotter_Biber_Meldeformular_Totfunde.pdf

Um das Zusammenleben mit dem Biber zu verbessern, wurde in Niederösterreich eine Wildtierhotline eingerichtet (Tel. 02742/9005-9020).

Weitere Infos und Praxisblätter finden sich auf der Artenschutz-Seite des Landes NÖ https://www.noe.gv.at/noe/Naturschutz/Wildtier_Biber.html