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Dauerhafte Aufhebung Kurzparkzone B21

Nach der abschlägigen Beurteilung eines Ansuchens der Marktgemeinde Pernitz um Verordnung einer Kurzparkzone entlang der Landesstraße B 21 im Bereich Hauptstraße 45 bis Hauptstraße 89 wurde die entsprechende Beschilderung durch den Bauhof entfernt. Es ist damit unbeschränktes Parken entlang der B21 möglich. Parken Sie bitte nur auf dafür gekennzeichneten Flächen – damit gehen Sie sicher, dass zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr und der Nahbereich von Kreuzungen frei bleiben.

Achtung: Die bestehenden Parkverbote (Halten erlaubt) vor den beiden Trafiken bleiben aufrecht. Die Kurzparkzonen auf Gemeindestraßen (Bahnstraße, Bruno Ertler-Gasse) sind von der Aufhebung ebenfalls nicht berührt.