Sitzungsprotokoll 06.03.2025 – Konstituierung
Der oder die Vorsitzende stellt zu Beginn der Sitzung fest, dass die neugewählten Mitglieder des Gemeinderates ordnungsgemäß durch den bisherigen Bürgermeister per Einzelladung (Rückscheinbrief) am 25.02.2025 eingeladen wurden (§ 96 Abs. 2 NÖ GO 1973).
Die Sitzung findet innerhalb der für die Durchführung der Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin und des Gemeindevorstandes (Stadtrates) festgelegten Frist statt (§ 96 Abs. 1 NÖ GO 1973).