Gemäß § 34 der NO Gemeinderatswahlordnung 1994, LGBI. 0350 (NO GRWO), werden hiermit die Wahlvorschläge der wahlwerbenden Parteien in folgender Reihenfolge für die Wahl in den Gemeinderat veröffentlicht, wobei die Parteilisten (die Listen der Wahlwerberinnen und Wahlwerber) auf den folgenden Seiten enthalten sind.
Die von der Marktgemeinde Pernitz im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Marktgemeinde Pernitz auf. Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt. Dies wird im Zertifikat der Signatur durch ein spezielles Attribut (“Verwaltungseigenschaft”) ausgedrückt und durch die Bildmarke der Behörde visualisiert.
Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch
die Bildmarke der Behörde und
einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde.
Überprüfung des amtssignierten elektronischen Dokumentes Die elektronische Signatur auf einem elektronischen Dokument kann mittels der Signaturprüffunktion des Adobe Acrobat Readers oder einer kompatiblen Software überprüft werden. Unter www.signaturpruefung.gv.at steht ein durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH betriebenes zentrales Prüfservice für amtssignierte elektronische Dokumente zur Verfügung. Dort kann das elektronische Dokument hochgeladen und die Amtssignatur geprüft werden.
Überprüfung des amtssignierten schriftlichen Dokumentes Liegt das Dokument nur in schriftlicher Form vor, so können Sie eine Verifizierung unter der im Kopf des Dokuments ersichtlichen Telefonnummer anfordern. Halten Sie hierfür bitte das entsprechende Schriftstück bereit.
Die Marktgemeinde Pernitz ist ab sofort zur Entgegennahme von Anträgen für Reisepässe und Personalausweise, sowie für die Ausstellung der ID-Austria als Vollversion, Mittwoch von 14:00 bis 16:30 und Donnerstag von 8:00 bis 11:30, ermächtigt. Reisepässe und Personalausweise werden nicht direkt vor Ort ausgestellt, sondern an die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt weitergeleitet und innerhalb von ca. 10-15 Werktagen per Post zugestellt. Anträge für Expresspässe können nicht entgegengenommen werden! Die Antragstellung für Reisepässe, Personalausweise und die ID-Austria ist für österreichische Staatsbürger mit einem aktiven Haupt- oder Nebenwohnsitz in Pernitz möglich.
Amt der NÖ Landesregierung Bürgerbüro Landhaus St. Pölten Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard)3109 St. PöltenEmail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at Tel: 02742/9005-12526 oder 13738 Fax: 02742/9005-13610
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