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Autor: Markus Panzenböck

Überschalltraining der österreichischen Luftstreitkräfte

Eurofighter-Piloten trainieren schneller als der Schall

Von 04. bis 15. November 2024 trainieren die Eurofighter-Piloten des Bundesheeres Abfangmanöver im Überschallbereich. Pro Tag sind jeweils zwei Überschallflüge zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr geplant.

Unverzichtbar für eine funktionierende Luftraumüberwachung

Das Fliegen mit Überschall stellt einen unverzichtbaren Teil des Trainings und der Ausbildung unserer Piloten dar und ist für eine funktionierende österreichische Luftraumüberwachung unumgänglich. Ein sicherer Flugbetrieb ist auch bei Einsätzen im Überschallbereich zu gewährleisten und die Flugsicherheit hat auch hier höchste Priorität. Die Piloten trainieren dies unter realen körperlichen Belastungen, welche im Simulator nicht dargestellt werden können. Die enge und äußerst zeitkritische Koordinierung zwischen Militärpiloten, Radarleitoffizieren und der militärischen sowie zivilen Flugsicherung ist ebenso wesentlicher Zweck des Trainings.
Geflogen wird beinahe über dem gesamten Bundesgebiet mit Ausnahme von Ballungsräumen sowie den Bundesländern Tirol und Vorarlberg. Die Fluggebiete werden in Zusammenarbeit mit der zivilen Flugsicherung festgelegt. Um den Geräuschpegel möglichst gering zu halten, wird in großen Höhen geflogen.

Maßnahmen zur Reduzierung der Schallausbreitung

  • Die Beschleunigungsphasen der Eurofighter werden so kurz wie möglich gehalten.
  • Die Schallverteilung wird laufend dokumentiert, um eine mehrfache Beschallung gleicher Räume auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Die Ballungsräume um die Landeshauptstädte und die Bundeshauptstadt werden für Überschallflüge ausgespart. Flüge im Unterschallbereich können über diesen Gebieten jedoch jederzeit erfolgen.
  • Im Zeitraum zwischen 12:00 Uhr und 13:00 Uhr sowie am Wochenende bzw. an Feiertagen erfolgen keine Trainingsflüge mit Überschallgeschwindigkeit.
  • Die Flüge werden über 12.500 Meter Höhe absolviert, um einen auftretenden Überschallknall am Boden zu minimieren.

Überschallgeschwindigkeit

Die Überschallgeschwindigkeit beginnt bei ca. 1.200 km/h. Nähert sich ein Eurofighter dieser Geschwindigkeit, kommt es zu Stoßwellen am Flugzeug. Diese Stoßwellen können am Boden als Überschallknall wahrgenommen werden. Die Lautstärke des Überschallknalles ist unter anderem abhängig von der Flughöhe, der Geländestruktur und der Wetterlage.

Lärmbeschwerden und Meldungen von Sachschäden an das jeweilige Militärkommando im Bundesland, in Niederösterreich an: Militärkommando Niederösterreich, Tel.: 0664 622 7267 von 08:00 bis 16:00 Uhr, E-Mail: presse.niederoesterreich@bmlv.gv.at

WOLF – MELDUNG EINER SICHTUNG UND ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN

Sollten Sie einen Wolf in der Nähe von Häusern oder Gehöften sehen oder eine beunruhigende Begegnung mit einem Wolf haben:

  • Wenden Sie sich direkt an eine Jägerin oder einen Jäger vor Ort (Jagdgebiet).
    Ist Ihnen keine Jägerin oder kein Jäger vor Ort bekannt, richten Sie Ihre Meldung an
  • die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft oder den örtlich zuständigen Magistrat (schriftlich
    oder telefonisch) oder
  • schicken Sie die Meldung über die Wildtierinfo (siehe QR-Code) an das Land.

Bei Vorliegen einer unmittelbaren Gefahrensituation wenden Sie sich an die nächste Polizeidienststelle
(telefonisch über 133)!

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich einem Wolf begegne?

  • Bleiben Sie ruhig stehen und versuchen Sie die Situation zu erfassen.
  • Wenn der Wolf nicht umgehend flieht, bewahren Sie Ruhe und machen Sie mit Ihrer Stimme auf
    sich aufmerksam; ziehen Sie sich langsam zurück.
  • Sollte sich der Wolf wider Erwarten nähern, machen Sie sich groß und versuchen Sie ihn einzuschüchtern,
    z.B. durch optische oder akustische Signale wie durch Anschreien oder anderen Lärm
    (Vertreibung).
    Jede Vertreibung ist der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem örtlich zuständigen
    Magistrat zu melden!
  • Halten Sie Ihren Hund immer unter persönlicher Kontrolle oder leinen Sie ihn an.
    Befindet sich Ihr Hund bereits in der Nähe des Wolfes, rufen Sie ihn zu sich, leinen Sie ihn an und
    ziehen Sie sich langsam und ruhig zurück.
  • Versuchen Sie auf keinen Fall, sich einem Wolf zu nähern, auch nicht um das Tier zu fotografieren.
    Füttern Sie Wölfe niemals und verfolgen Sie nie einen Wolf.

Nähere Informationen zum Thema Wolf

Dokumente zum Thema Wolf

Einbahnregelung Fuchsriegelgasse

Die Sanierung und Umgestaltung der Fuchsriegelgasse (Planungsleistungen KBU Klosterer-Bau-Umwelt Ingenieurleistungen, Ausführung F.Lang und K.Menhofer Baugesellschaft mbH & Co KG) ist nun größtenteils abgeschlossen. Neben der wirklich notwendigen Sanierung des Belags wurde dabei ein großes Augenmerk auf sicheres Zufußgehen, zukunftsfähiges Management von Niederschlagswasser (Rückhalt von Niederschlagswässern im seitlichen Straßenraum), begrünte und damit weniger erwärmende Stellflächen sowie Lenkung von durchgeleitetem Verkehr über Gestaltungsmaßnahmen gelegt. Dass alle diese Ziele gut erreicht werden können, ist im begrenzten Straßenraum ein Nebeneiandern von Gehsteig, Stellflächen, Fahrbahn und Sickerstreifen nur mit einer Umsetzung als permanente Einbahnstraße möglich gewesen. Die Fahrtrichtung ist von der Gentzschgasse kommend zur Kellergasse festgelegt. Bitte beachten Sie die bereits angebrachte Beschilderung!

In den nächsten Wochen werden noch notwendige Markierungen aufgebracht, eine Abnahme des Bauwerks durch die Bauaufsicht erfolgen und allfällige Mängelbehebungen durchgeführt werden. Von der Einbahnregelung sollen letztendlich noch Radfahrer ausgenommen werden, die entsprechenden Hinweistafeln fehlen allerderdings noch.

Auf dass die Gasse in den nächsten Jahre für möglichst angenehme und unfallfreie Mobilität wieder zur Verfügung steht!

Glasfasermesse

Sie haben einen Anschluss im NÖ Glasfasernetz bestellt? Bald ist es so weit und Sie können ihn nutzen! Die Bauarbeiten im Ausbaugebiet von Pernitz gehen mit Riesenschritten voran. Sie erhalten zeitgerecht alle Informationen zu den Vorbereitungsarbeiten, die Sie in Ihrem Haus treffen müssen. Die NÖ Glasfaserinfrastrukturgesellschaft (nöGIG) wird Ihnen Ihr Startpaket zuschicken. Damit fehlt eigentlich nur mehr eines: Das passende Paket für Ihren Internetzugang in Lichtgeschwindigkeit.

Welcher Diensteanbieter passt für Sie?
Sie wissen ja: Das NÖ Glasfasernetz ist offen für alle Diensteanbieter. Damit können Sie aus einem vielfältigen Angebot wählen, das aktuell von 22 Unternehmen gestaltet wird. Die Bandbreite ist groß: Vom reinen Internetzugang bis hin zu Paketen mit zahlreichen TV-Sendern oder mit Telefonie ist alles drin. Wir wollen Ihnen die Entscheidung erleichtern und laden Sie daher recht herzlich zur Glasfasermesse ein. Dort können Sie sich im Detail informieren und von den Diensteanbietern direkt beraten lassen. Hier finden Sie die aktuellen Informationen: www.noegig.at/anbieter

Wann?
Mittwoch, 06.11.202415:00 bis 19:00 Uhr

Wo?
Pfarrheim Pernitz, Raimundgasse 2, 2763 Pernitz

Noch keinen Anschluss bestellt?
Falls Sie noch keinen NÖ Glasfaseranschluss bestellt haben, können Sie das gerne nachholen. In der Bauphase kostet ein Einzelanschluss nur Eur 600,-. Danach steigt der Preis auf Eur 900,-. Das passende Bestellformular finden Sie hier: www.noegig.at/bestellung

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Ausgabe Trinkwasser

Aufgrund der mangelnden Wasserqualität können sich Pernitzer Bürgerinnen und Bürger Trinkwasser auf der Wertstoffsammelstelle Pernitz abholen. Die Abholung ist während der reguläre Öffnungszeiten freitags von 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr und samstags von 08.00 – 12.00 Uhr gegen Vorlage der ServiceCard möglich.

Pro Haushalt kann bis zur neuerlichen Freigabe des Trinkwassers wöchentlich ein 6er-Träger bezogen werden.

FAQ zur Wasserversorgungsanlage

An dieser Stelle sollen auftretende Fragen zur Wasserversorgungsanlage der Markgemeinde Pernitz beantwortet werden.

Eine Belastung des Trinkwassers mit verschiedenen Bakterien ist eine unangenehme Situation, weil damit häufig eine Abkochempfehlung einhergeht. Allerdings sind wir derzeit kein Einzelfall. Viele Ortswassernetze sind aktuell mit dem gleichen Probleme konfrontiert. Auslöser waren auf der einen Seite vom Hochwasser herrührende Einspülungen von Oberflächenwasser in die Brunnen. Wenn keine offensichtlich Ursache vorliegt, hat die starke Austrocknung der Böden in Einzugsgebieten mit geringer Überdeckung ein zu rasches Eindringen des Regens Richtung Grundwasser erlaubt. Durch die starken Niederschläge gelangten mikrobiologische Verunreinigungen so in das Grundwasser. Beispiele für weitere betroffene Regionen sind zahlreiche Gemeinden im Mühlviertel oder die Stadt Klagenfurt, wo noch immer weite Teile betroffen sind:
Trinkwasser im Mühlviertel verunreinigt
Umwelt- und Klimalandesrat OÖ
Trinkwasser in Klagenfurt verunreinigt

Diese Woche (7.10.2024) erfolgt der Einbau einer Anlage zur temporären Chlorung des Trinkwassers, die für 4 Wochen aufrecht erhalten wird. Nach zwei Wochen erfolgt die nächste Probenahme zur Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen.

Behörde, kontrollierende

Für alle gemeinschaftlichen Wasserversorgungsanlagen in Niederösterreich, also auch das Ortswassernetz Pernitz ist die übergeordnete Börde das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Gesundheitswesen (GS1). Zum Beispiel sind Genehmigungen zur Änderung der Wasserversorgungsanlage oder Maßnahmen bei Problemen mit der Trinkwasserqualität in enger Abstimmung mit dieser Behörde durchzuführen.

Abteilung Gesundheitswesen – Land Niederösterreich (noe.gv.at)

Chlorung / Chlorierung

Um ein mit potentiell krankmachenden Keimen belastetes Wasser wieder als Trinkwasser nutzbar zu machen, ist dieses Verfahren eine Möglichkeit. Chlor tötet Bakterien ab und wird in exakt einzuhaltender Dosierung zur Desinfektion von Trinkwasser eingesetzt. Die dabei eingesetzten Mengen sind nicht gesundheitsschädlich. Als eine geruchsneutrale Alternative zur Trinkwasserdesinfektion gibt es die Möglichkeit der UV-Bestrahlung.

Coliforme Bakterien

Dabei handelt es sich um eine gemischte Gruppe aus den Bakteriengattungen Citrobacter, Enterobacter, Escherichia und Klebsiella. Sie werden über ein Kulturverfahren über 48 Stunden Inkubation nachgewiesen und gelten als Verschmutzungsindikator bei Trinkwasser (restriktiver Grenzwert von 0 KBE/100ml bei Trinkwasseruntersuchungen).

E. coli

E. coli ist die Abkürzung für die gramnegatives, säurebildendes Bakterium. Da es unter anderem im Darm von Mensch und Tier vorkommt, wird es bei Trinkwasseruntersuchungen als Fäkalindikator herangezogen (restriktiver Grenzwert von 0 KBE/100ml bei Trinkwasseruntersuchungen). Die meisten Stämme der Art E. coli sind nicht pathogen. Es gibt allerdings einige Stämme, die Krankheiten innerhalb und außerhalb des menschlichen Darms auslösen können.

Enterokokken

sind kugelförmige Bakterien (Kokken), die in Wasser und im Erdreich vorkommen. Nachdem sie auch Bestandteil der menschlichen und tierischen Darmflora sind, werden sie als Fäkalindikatoren in Trinkwasseranalysen angesehen (restriktiver Grenzwert von 0 KBE/100ml bei Trinkwasseruntersuchungen).

Gebühren, Wasserbezugsgebühren

Der Betrieb der Wasserversorgung ist ein sogenannter Pflichtaufgabenbereich für die Gemeinde. Die gesamten Kosten werden über Gebühren (Wasserbezugsgebühr, WA-Bereitstellungsgebühr) abgedeckt, dies ist eine Vorgabe für die Erstellung von Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen durch die Gemeinde. Es handelt sich daher um einen in sich geschlossenen Rechnungskreis. Sowohl Entnahmen in das allgemeine Gemeindebudget als auch Subventionierungen der Wassertarife sind daher unzulässig.

Die Gebühren werden vierteljährlich in Form einer Akonto-Zahlung vorausgezahlt und mit der Ablesung der Zählerstände durch die Liegenschaftseigentümer am Jahresende per Vorschreibung der Kommunalabgaben des ersten Quartals des Folgejahres in eine Abrechnung richtiggestellt. Dabei erfolgt die Berücksichtigung des Anfang- und Endstandes des Wasserzählers sowie der Ablesetermine. Wir bitten Sie daher im eignen Interesse die Zählerstände bei Aufforderung korrekt abzulesen und fristgerecht zu übermitteln.

Die Wasserbezugsgebühr im Jahr 2024 beträgt € 1,25 pro m³ zuzüglich 10% Ust.

Rechtliche Grundlagen

Trinkwasser ist eines unserer wichtigsten Lebensmittel und unterliegt daher auch entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Das Ziel dieser Regelungen ist die Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser.

Die Gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Form sind über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) abrufbar. Im speziellen unterliegen alle jene, die Trinkwasser in Verkehr bringen folgenden Gesetzen:

Außerdem sind im Lebensmittelbuch Kapitel B1 “Trinkwasser” allgemeine Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser detailliert beschrieben.

Schallhof-Quellen

Ab 2002 musste aufgrund einer Belastung des Wassers aus den Schallhof-Quellen das Wasser ausgeleitet werden – konnte also nicht in das Ortsnetz eingespeist werden. Der Grund war eine regemäßige Belastung mit Fäkalkeimen nach Starkniederschlägen. Die Marktgemeinde Pernitz hat derzeit aufrechte Genehmigungen für die Nutzung von 3 Quellen (Quellen 1, 2a und 2b) aus Schallhof. Für die früher weiteren 6 genutzten Quellen konnte keine Einigung mit dem Grundstückseigentümer erzielt werden. In einem von der Marktgemeinde Pernitz angestrengten juristischen Verfahren wurde Pernitz vom Landesverwaltungsgericht NÖ leider keine Nutzungsberechtigung dieser Quellen zugestanden.

Nachdem das Verfahren letztinstanzlich 2021 abgeschlossen war, wurden ab Herbst 2022 Maßnahmen zur Wiedereingliederung der bestehenden 3 Quellen begonnen. Es wurden 9 Haushalte in Schallhof vom Pernitzer Ortswassernetz sowie die strittigen 6 Quellschächte an die Gemeinde Waidmannsfeld abgetreten. Im November 2023 erfolgte die Beauftragung der Planung und Ausschreibung zur Errichtung einer UV-Bestrahlung für das Wasser aus Schallhof zur Errichtung einer Anlage im Bereich der Bauunternehmung Gruber (Josef Nitsch-Straße). Die Umsetzung wird 2025 erfolgen. Danach kann das Wasser wieder ins Ortsnetz eingespeist werden.

Untersuchung des Trinkwassers (Häufigkeit)

Das Ortswassernetz wird nach dem von der Behörde vorgesehenen Probenahmeintervall viermal jährlich auf die ausreichende Wasserqualtität untersucht. Bei zwei “großen” Probenahmeterminen wird neben der Probenahme am Brunnen Kohlhofmühle und am Hochbehälter Fuchsriegel zusätzlich an 3 Entnahmestellen (Friedhof, Gemeindeamt, Feichtenbach) eine Wasserprobe aus einem üblichen Wasserhahn genommen.

Untersuchung des Trinkwasser (ausgewiesene Parameter)

Es wird die mikrobielle Qualität (enthaltene Organismen) und chemische-physikalische Qualität festgestellt. Zur ersten Gruppe zählen die Untersuchung auf Indikatorkeime für Fäkalverunreinigung (Coliforme Keime, Escherichia coli und Enterekokken) sowie die Anzahl der Kolonie bildenden Einheiten (KBE) bei 22°C und bei 37°C. Diese Parameter werden im Zuge der Anzucht von Laborkulturen (Bebrütung unter unterschiedlichen Bedingungen) ermittelt und erfordern daher eine zumindest 48-stündige Analyse. Vom Zeitpunkt der Probenahme bis zur Veröffentlichung des Ergebnisses vergehen daher einige Tage. Für die Gruppe der Fäkalindikatoren gilt 0-Toleranz, also es darf keine Kolonie bildende Einheit in 100ml enthalten sein. Für die Gesamtzahl der KBE bei 22° bzw. 37°C gibt es Grenzwerte – Leitungswasser ist also nie “keimfrei”.

Die physikalische Qualität umfasst die Messung von Wassertemperatur, pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit und den spektralen Absorptionskoeffizient von Strahlung mit 436nm Wellenlänge sowie die Trübung. Als chemische Standarduntersuchung werden Gesamthärte (Ca, Mg), Carbonathärte, Säurekapazität, Calcium, Magnesium, Natrium, Kalium, Eisen, Mangan, Ammonium, Nitrat, Nitrit, Hydrogencarbonat, Chlorid und Sulfat bestimmt.

Beispielhafter Inspektionsbericht/Untersuchungsbefund:

Untersuchungsstelle, Wasserbefund

Für die Wasserversorgungsanlage Pernitz sind wiederkehrende Untersuchungen sowohl der Infrastruktur als auch des Trinkwassers vorgeschrieben. Das damit beauftragte Unternehmen ist die Eurofins Umwelt Österreich GmbH&Co.KG in Wr. Neudorf.

UV-Bestrahlung

Die Methode der UV-Bestrahlung ist eine verbreitet eingesetzte Methode zur Behandlung von mit unzulässigen Keimen belastetem Trinkwasser. Die Keimzahl wird durch eine Bestrahlung so stark reduziert, dass die Grenzwerte eingehalten werden können. Geschmack, Geruch oder der pH-Wert des Mediums werden nicht beeinflusst. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur chemischen Behandlung von Trinkwasser z.B. durch Chlorung.

Für das Wasser der Schallhof-Quellen ist eine Anlage zur UV-Bestrahlung projektiert und soll 2025 errichtet werden. Für den Brunnenschacht Kohlhofmühle ist bei länger anhaltenden Problemen mit Verkeimungen ebenfalls eine eigene Bestrahlungsanlage anzudenken.

Wasserdruck (Hochbehälter)

Der Wasserdruck im Ortswassernetz wird ausschließlich durch den Eigendruck des Wassers aus den 3 Hochbehältern erzeugt. Zwei dieser Hochbehälter befinden sich am Fuchsriegel (der größte) und Sebastianikogel. Sie ermöglichen den ausreichenden Wasserdruck für die gesamten Ortsteil Pernitz. Ein Hochbehälter am Geyer versorgt die Rotte Feichtenbach. Befüllt werden alle Hochbehälter über Pumpenanlagen mit dem Wasser des Brunnenfeldes Kohlhofmühle (zukünftig auch wieder aus Schallhof). Für die Beförderung des Wasser auf den Geyer sind drei Pumpenstufen sowie eine Drucksteigerungsanlage rund um den dortigen Hochbehälter erforderlich.

Wassergebrechen

Sollte es auf Ihrer Liegenschaft zu einem Wasserrohrbruch kommen, bitte wir um unverzügliche Kontaktaufnahme mit der Gemeinde. Versuchen Sie den entsprechenden Absperrhahn beim Wasserzähler zu schließen. Sollte der Defekt davor sein, ist der Wasserschieber (Absperrhahn im Bereich der Fahrbahn vor dem Grundstück zu schließen. Die Mitarbeiter des Bauhofes oder ein befugtes Wasserinstallationsunternehmen ist dabei behilflich.

Über die zuständige Versicherung (Objektversicherung, bei Wohnungen Haushaltsversicherung) wird meist ein Teil des entstandenen Schadens gedeckt werden. In die Schadenssumme können auch die erhöhten Wasserbezugsgebühren einfließen. Sollten die Mehrkosten der Wasserbezugsgebühren nicht vollständig durch die Versicherung abgedeckt werden, kann bei der Marktgemeinde Pernitz ein formloser schriftlicher Antrag auf Nachsicht eines Teiles der Gebühren gestellt werden. In die Entscheidungsfindung des damit befassten Gremiums finden u.a. das bisherige Verhalten der antragstellenden Partei in Bezug auf Ablesungen des Wasserverbrauchs, die Ursache des Mehrverbrauchs und die Durchführung von technischen Kontrollen der Hauswasserleitungen Eingang.

Wassermeister

Für die Betreuung unseres Ortswassernetzes sind der Wassermeister und Bauhofleiter Michael Fürster sowie Patrick Bendinger (am Foto, in Ausbildung zum Wassermeister) zuständig. Von den Wartungsarbeiten an der Wasserversorgungsanlage bis zum Austausch der Wasserzähler läuft alles bei diesen beiden Herren zusammen.

Wo kommt unser Wasser her?

Die Marktgemeinde Pernitz bezieht Trinkwasser derzeit nur aus dem Schachtbrunnen im Brunnenfeld Kohlhofmühle. Dieser befindet sich in einem Brunnenschutzgebiet (zwei unterschiedlich restriktive Zonen), das durch den Kalten Gang südlich, das Sägewerk Hollinger westlich und die Bahnzeile nördlich begrenzt wird. Aus diesen Richtungen erfolgt nämlich der Zustrom zum Brunnen.

ZIVILSCHUTZ-PROBEALARM

in ganz Österreich am Samstag, 5. Oktober 2024, zwischen 12:00 und 12:45 Uhr

Mit mehr als 8.000 Sirenen kann die Bevölkerung im Katastrophenfall gewarnt und alarmiert werden. Um
Sie mit diesen Signalen vertraut zu machen und gleichzeitig die Funktion und Reichweite der Sirenen
zu testen, wird einmal jährlich von der Bundeswarnzentrale im Bundesministerium für Inneres mit den
Ämtern der Landesregierungen ein österreichweiter Zivilschutz-Probealarm durchgeführt