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2025

Sitzungsprotokoll 11. Juni 2025

Öffentliche Tagesordnungspunkte
1 Feststellen der Beschlussfähigkeit
2 Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates vom 24.10.2024, 6/2024
3 Einläufe und Mitteilungen
4 Berichte Bürgermeister / Beschlüsse des Gemeindevorstandes / Mitglieder des Gemeindevorstandes / Obmann div. Ausschüsse
5 Voranschlag 2025
6 Mittelfristiger Finanzplan
7 Verordnung – Zuordnung der Funktionsdienstposten zu den Funktionsgruppen/NÖ GBedG 2025
8 Verordnung – Erhebung einer Gebrauchsabgabe
9 Grundstücksangelegenheiten – Pachtvertrag
10 Projekt Glasfaserausbau – Veräußerung Leerverrohrung
11 WVA Pernitz – Vergütung aufgrund Verkeimung
12 NÖ Jugend-Partnergemeinde 2025-2027
13 Subventionen
14 WVA Pernitz – Errichtung UV-Anlage Brunnen Kohlhofmühl
Nicht öffentliche Tagesordnungspunkte
15 Personalangelegenheiten

Anhänge

Sitzungsprotokoll 29. April 2025

Öffentliche Tagesordnungspunkte
1 Feststellen der Beschlussfähigkeit
2 Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates vom 24.10.2024, 6/2024
3 Einläufe und Mitteilungen
4 Berichte Bürgermeister / Beschlüsse des Gemeindevorstandes / Mitglieder des Gemeindevorstandes / Obmann div. Ausschüsse
5 Voranschlag 2025
6 Mittelfristiger Finanzplan
7 Verordnung – Zuordnung der Funktionsdienstposten zu den Funktionsgruppen/NÖ GBedG 2025
8 Verordnung – Erhebung einer Gebrauchsabgabe
9 Grundstücksangelegenheiten – Pachtvertrag
10 Projekt Glasfaserausbau – Veräußerung Leerverrohrung
11 WVA Pernitz – Vergütung aufgrund Verkeimung
12 NÖ Jugend-Partnergemeinde 2025-2027
13 Subventionen
14 WVA Pernitz – Errichtung UV-Anlage Brunnen Kohlhofmühl
Nicht öffentliche Tagesordnungspunkte
15 Personalangelegenheiten

Anhänge

Sitzungsprotokoll 06.03.2025 – Konstituierung

Der Vorsitzende stellt zu Beginn der Sitzung fest, dass die neugewählten Mitglieder des Gemeinderates
ordnungsgemäß durch den bisherigen Bürgermeister per Einzelladung (Rückscheinbrief) am 25. Februar
2020 eingeladen wurden (§ 96, Abs. 2, NÖ GO).
Die Sitzung findet innerhalb der für die Durchführung der Wahl des Bürgermeisters, des Gemeinde-
vorstandes und des Prüfungsausschusses (§ 96 Abs. 1 NÖ GO), festgesetzten Frist statt.

Anhänge