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Hinweise zur Servicecard
Aufgrund vermeintlicher Fehlbuchungen bei der Verrechnung von entsorgten Abfällen/Wertstoffen auf unserer Sammelstelle wollen wir wichtige Grundsätze zur Verwendung der Servicecard in Erinnerung rufen:
- Zutritt zur Wertstoffsammelstelle nur mit gültiger Servicecard.
- Auf der Wertstoffsammelstelle ist keine Barzahlung möglich. Die Verrechnung von kostenpflichtigen Entsorgungen erfolgt über die nächste Quartalsvorschreibung an den entsprechenden Haushalt.
- Nur Bewohner von Haushalten in Pernitz und Muggendorf dürfen eine Servicecard verwenden. Sie ist NICHT ÜBERTRAGBAR.
- Verlust und Diebstahl bitte sofort bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde melden. Für allfällig auftretende missbräuchliche Verwendung haftet der registrierte Inhaber.
- Starkes Biegen oder Knicken der Karte oder die Einwirkung hoher Temperaturen kann zu irreparabler Beschädigung der Servicecard führen. Vermeiden Sie die dauerhafte Lagerung im Bereich der Windschutzscheibe eines Autos.
- Kosten Ersatzkarte: €50,00 (inkl. Ust.)
Bei Fragen zur Registrierung, Verrechnungsmodalitäten und Kartenverlust wenden sich Pernitzer BürgerInnen bitte an unsere Buchhaltung. Fragen zur korrekten Trennung von Abfällen beantworten unsere Mitarbeiter auf der Sammelstelle.
Die Liste der kostenfrei zu entsorgenden Abfälle und Wertstoffe sowie die Tarife für kostenpflichtige Fraktionen finden Sie unter Wertstoffsammelstelle und Müllabfuhr – pernitz.gv.at.
Danke für die Berücksichtigung der Hinweise!
Ihre Marktgemeinde Pernitz
Ergebnis Trinkwasseruntersuchung
untenstehend veröffentlichen wir den Untersuchungsbefund der bakteriologischen Untersuchung unseres Ortswassers vom 23.1.2025. Das Leitungswasser des Ortsnetzes weist uneingeschränkt Trinkwasserqualität auf.
Mit dem Bus nach Bad Waltersdorf!
Verbringen Sie einen Badetag in der Therme Bad Waltersdorf
Dauerhafte Aufhebung Kurzparkzone B21
Nach der abschlägigen Beurteilung eines Ansuchens der Marktgemeinde Pernitz um Verordnung einer Kurzparkzone entlang der Landesstraße B 21 im Bereich Hauptstraße 45 bis Hauptstraße 89 wurde die entsprechende Beschilderung durch den Bauhof entfernt. Es ist damit unbeschränktes Parken entlang der B21 möglich. Parken Sie bitte nur auf dafür gekennzeichneten Flächen – damit gehen Sie sicher, dass zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr und der Nahbereich von Kreuzungen frei bleiben.
Achtung: Die bestehenden Parkverbote (Halten erlaubt) vor den beiden Trafiken bleiben aufrecht. Die Kurzparkzonen auf Gemeindestraßen (Bahnstraße, Bruno Ertler-Gasse) sind von der Aufhebung ebenfalls nicht berührt.
Ergebnis Gemeinderatswahl 2025
Ergebnisse der Gemeinderatswahl 2025
Wahlpunkte Gemeinderatswahl 2025
Vorzugsstimmen Gemeinderatswahl 2025
