Sitzungsprotokoll 23.02.2015
Der Vorsitzende stellt zu Beginn der Sitzung fest, dass die neugewählten Mitglieder des Gemeinderates
ordnungsgemäß durch den bisherigen Bürgermeister per Einzelladung (Rückscheinbrief) am 12. Februar
2015 eingeladen wurden (§ 96, Abs. 2, NÖ GO).
Die Sitzung findet innerhalb der für die Durchführung der Wahl des Bürgermeisters, des Gemeinde-
vorstandes und des Prüfungsausschusses (§ 96 Abs. 1 NÖ GO), festgesetzten Frist statt.